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   RG, 23.03.1908 - III 66/08   

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https://dejure.org/1908,3
RG, 23.03.1908 - III 66/08 (https://dejure.org/1908,3)
RG, Entscheidung vom 23.03.1908 - III 66/08 (https://dejure.org/1908,3)
RG, Entscheidung vom 23. März 1908 - III 66/08 (https://dejure.org/1908,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriffe der Tatsachen im Sinne des § 131 St.G.B.'s. 2. Ist diese Strafvorschrift auf Behauptungen anwendbar, die das Gepräge freier Erfindung an sich tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Sie betreffen also etwas Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (RGSt 41, 193; 55, 129; BGH, Urteil vom 31. März 1976 - 3 StR 6/76 - JR 1977, 28, 29).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

    Auch innere Vorgänge und Zustände können unter den Begriff fallen, aber nur dann, wenn sie in erkennbare Beziehung gesetzt werden zu bestimmten äußeren Geschehnissen, durch die sie in das Gebiet der wahrnehmbaren, äußeren Welt getreten sind (vgl. RGSt 41, 193 f; 55, 129, 131; BGHSt 6, 357; 12, 287, 291).
  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09

    Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei

    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).
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